Aufnehmen einer Gefährdungsmeldung

Der Eingang einer Meldung über die mögliche Gefährdung eines Kindes, verlangt die Aufnahme sowohl von Personendaten als auch eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos. Eine standardisierte Datenerfassung erfolgt in Sensor 8a - Classic über den Erstkontaktbogen.

Die Aufnahme einer Meldung und damit die Dokumentation der Meldung erfolg in 4 Schritten:

  • Daten zum gefährdeten Kind
  • Daten zur Bezugsperson
  • Daten zur meldenden Person/Einrichtung
  • Angaben zum Sachverhalt

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Über eine Schnittstelle können die mit Sensor 8a - Classic erfassten Daten in das bestehende Fachverfahren integriert werden. Dies erleichtert den Abgleich der erfassten Daten und erfüllt die Ansprüche an eine konsistente Datenhaltung. Um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden, kann die Prüfung der Verdachtsmomente auch anonym erfolgen.

Nach Aufnahme einer Meldung kann direkt eine erste Abschätzung des Gefährungsrisikos per Primäranalyse durchgeführt werden.