Vorteile für den Nutzer:

  • Nur die Kriterien, die der Bearbeiter aufgrund der Begutachtung des jungen Menschen wirklich einschätzen kann, werden ausgewählt. Es muss nicht der gesamte Fragenkatalog durchgearbeitet werden.
  • Die Wertung der Prüfkriterien erfolgt intuitiv über ein Ampelsystem.
  • Die Einschätzung wird zusätzlich durch Ankerbeispiele gestützt.
  • Veränderungen der Fallsituation oder Neueinschätzungen und Ergänzungen (z.B. durch hinzugezogene Fachkräfte) werden dokumentiert und damit transparent.

Hilfen vernetzen

Je mehr Informationen zu einem Fall vorliegen, desto schneller und sicherer kann ein Bearbeiter Entscheidungen treffen und ggf. Hilfsmaßnahmen veranlassen. Eine Vernetzung der Personenkreise, die mit der Wahrung des Kindeswohls beauftragt sind (Kinderärzte, KiTas, Jugendämter, freie Träger) ist ein wirksames Instrument, um entsprechende Daten zusammenzutragen. Sensor 8a - Classic unterstützt diese Vernetzung, da es sowohl lokal als auch als internetbasierte Portallösung einsetzbar ist.

Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Forderungen

  • § 2 Abs. 4 des Kinderschutzgesetzes (LSA) verpflichtet beispielsweise die Jugendämter in Sachsen-Anhalt, den Schutz des Kindes in Fällen von Kindeswohlgefährdung durch geeignete Maßnahmen wirksam zu gewährleisten.
  • § 3 des Kinderschutzgesetzes verlangt die Einrichtung „Lokaler Netzwerke Kinderschutz“ auf kommunaler Ebene. Aufgabe dieser Netzwerke:Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl und die konsequente Sicherstellung der erforderlichen Hilfen
  • § 10a legt fest, dass die Vereinbarungen (gem. § 8a SGB VIII) zwischen den Jugendämtern und den Trägern der Kindertagesstätten und Diensten u. a. auch Regelungen hinsichtlich der Meldungen und des Zusammenwirkens bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen enthalten müssen.

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